Ausweisung von Friedhofsüberhangsflächen als Tierbestattungsmöglichkeiten
30. Juni 2023
Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler vom 30.06.2023
Tierfriedhof - hier in Stolberg Buschmühle. Foto: Stefan Steins.
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Leonhardt,
die FDP-Fraktion bittet höflich um Prüfung, ob und wie auf den städtischen Friedhöfen Überhangflächen für die Beisetzung von Haustieren genutzt werden können und bittet daher um folgende Beschlussfassung:
- Die Verwaltung der Stadt Eschweiler möge feststellen, welcher öffentliche Friedhof alle erforderlichen Ansprüche für einen Tierfriedhof aufweist, die sich aus den Hygienerichtlinien für die Anlage und Erweiterung von Begräbnisplätzen und dem Tierkörperbeseitigungsgesetz ergeben.
- Im Sinne des potentiellen Betreibers möge die Verwaltung einen verkürzten Antrag auf Errichtung eines Tierfriedhofes erarbeiten, der beim Bauordnungsamt unter Hinzuziehung des Gesundheitsamtes (Hygienevorschriften), beim Veterinäramt (Tierkörperbeseitigungsgesetz, Tierkörperbeseitigungsanlagen), beim Geologischen Landesamt (Bodenbeschaffenheit, Bodenansprüche), bei der Bezirksregierung (Obere Wasserbehörde), beim Ordnungsamt und beim Gewerbeaufsichtsamt (allg. rechtliche Vorschriften für Gewerbetreibende) eingereicht werden kann, um einen minimalen Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand sicherzustellen.
- Zum Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt Eschweiler und einem möglichen privaten Betreiber eines Tierfriedhofes möge die Verwaltung die Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung entsprechend modifizieren.
- Die Verwaltung wird beauftragt, Informationen und Erfahrungen anderer Städte einzuholen, die bereits einen Tierfriedhof eingerichtet haben - dazu gehören beispielsweise die Städte Berlin, Dresden, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und weitere 50 Kommunen in Deutschland.
Begründung:
Für viele Menschen stellt der Tod eines geliebten Tieres einen großen Verlust dar. Besonders dann, wenn es dem Betroffenen viele Jahre als Wegbegleiter treu zur Seite gestanden hat. Um diesen Personen einen würdevollen Ort der Trauer und des Gedenkens zu bieten, wäre es wünschenswert, wenn die Stadt entsprechende Freiflächen als Tierfriedhof zur Verfügung stellen würde.
Aus dem Kurzbericht "Friedhofs- und Bestattungswesen - 3. Entwurf der Gebührenkalkulation 2023" geht hervor, dass die Stadt jährlich rund 319.000,00 Euro für die Pflege sog. Überhangflächen, also ungenutzter Freiflächen, aufwenden muss. In Anbetracht der schwierigen Haushaltssituation sollte die Stadt alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, diese Überhangflächen wirtschaftlich zu nutzen. Aus Sicht der FDP-Fraktion eignen sich diese Flächen hervorragend zur Ausweisung von Tiergräbern.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schulze
Fraktionsvorsitzender