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FDP-Antrag: Befreiung von Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen von Blumenkübeln

23. November 2022

Pressemitteilung der FDP-Fraktion

Blumenkübel im öffentlichen Raum
Die Liberalen fordern Gebührenbefreiung für das Aufstellen von Blumenkübeln im öffentlichen Raum. Foto: Stefan Steins

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Leonhardt,

die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler beantragt, das Aufstellen von Blumenkübeln oder -kästen im Innenstadtbereich nicht generell mit einer Sondernutzungsgebühr zu belegen. Dem Antragsteller möge eine kostenlose Sondernutzungserlaubnis erteilt werden, sofern er die Belange der Verkehrssicherheit und -ordnung hinreichend berücksichtigt.

Begründung

Im September diesen Jahres erhielten verschiedene Einzelhändler vom Ordnungsamt der Stadt Eschweiler Gebührenfestsetzungsbescheide über 10,00 Euro nebst Verwaltungsgebühren u.a. wegen der Inanspruchnahme von Sondernutzungsflächen durch Blumenkübel, obwohl diese teilweise schon seit Jahren dort stehen. Blumenkübel im öffentlichen Verkehrsraum sind zwar nach der gültigen Sondernutzungssatzung der Stadt Eschweiler nicht erlaubt, sollten aber nach unserer Auffassung von einer generellen Gebührenpflicht befreit werden.

Blumenarrangements verschönern das Erscheinungsbild der Stadt wesentlich. Wenn diese auf Eigeninitiative von Einzelhändlern oder Gastronomen in der Innenstadt aufgestellt und gepflegt werden, so sollte dies bei der Stadtverwaltung wohlwollende Anerkennung finden. Im Übrigen sind unsere Einzelhändler und Gastronomen ohnehin schon arg von den Lockdown-Maßnahmen gebeutelt und teilweise hart von den Hochwasserfolgen getroffen.

Die FDP-Fraktion beantragt daher, eine entsprechende Beschlussfassung - ggf. durch Anpassung der Sondernutzungssatzung - auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schulze
FDP-Fraktionsvorsitzender

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