Islamischer Religionsunterricht wird ordentliches Fach in NRW
28. Juni 2019
Düsseldorf. Mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen hat der Landtag den Gesetzentwurf der NRW-Koalition zum islamischen Religionsunterricht verabschiedet – ein wichtiges Zeichen für die rund 415.000 Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens in Nordrhein-Westfalen.
Der islamische Religionsunterricht steht mit dem 14. Schulrechtsänderungsgesetz endlich auf einer rechtssicheren Basis.
Im Kern wurde das bisher praktizierte Beiratsmodell überarbeitet. Künftig wird der auf vier islamische Organisationen begrenzte Beirat durch eine Kommission ersetzt. Mitglied dieser Kommission kann jeder Verband werden, der landesweit tätig ist und bei der Zusammenarbeit mit dem Land die Gewähr dafür bietet, eigenständig und staatsunabhängig zu sein, unsere Verfassungsprinzipien achtet und dem Land bei der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts auf absehbare Zeit als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den einzelnen islamischen Organisationen wird ein Vertrag geschlossen, der die Ziele und Grundlagen definiert und die Aufnahme und Beendigung der Zusammenarbeit regelt. Mit der Öffnung der Kommission kann die Vielfalt des Islams stärker berücksichtigt werden. Auch kleinere Verbände haben so die Chance, sich einzubringen.
Nach der Anhörung zum Gesetzesentwurf haben die Fraktionen wichtige Impulse aufgreifen und einarbeiten können. Ergebnis: eine breite Mehrheit im Parlament über vier Fraktionen.
Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sagte, das Gesetz sei ein wichtiges Signal für die Muslime im Land und ihre Gleichberechtigung. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) NRW nannte den breiten Konsens ein positives Zeichen: „Staatlicher Religionsunterricht fördert Frieden und Toleranz“.
» Gesetzentwurf zum 14. Schulrechtsänderungsgesetz (PDF-Datei, 300 KB)