Bürokratische Anforderungen von temporären Ständen in der Innenstadt
14. Mai 2024
Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler vom 08.05.2024
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Leonhardt,
Innenstädte leben von einem abwechslungsreichen und lebensfrohen Treiben, welches von Künstlern, Händlern und anderen kreativen Köpfen hervorgerufen wird. Hervorrangende Erscheinungen sind dabei Straßenmusikanten, Aussteller oder Gewerbetreibende, die temporäre Stände einrichten und maßgeblich das Ambiente, sowie die Abwechslung, in einer Innenstadt bzw. auf einem Marktplatz mitgestalten können. Um Konzepte zur Förderung dieser Stände zu entwickeln, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche formalen Genehmigungen braucht ein Standbetreiber, um sich im Bereich der Innenstadt oder auf dem Eschweiler Markt aufstellen zu dürfen?
- Welche Richtlinien und Anforderungen gibt es bzgl. des Ortes an dem ein Stand aufgestellt werden darf?
- Welche Richtlinien muss der Stand selbst erfüllen, um genehmigt zu werden?
- Gibt es Sonderanforderungen für gastronomische Stände bzw. Imbiss-/Getränkewagen?
- Wie lange dauert ein durchschnittlicher Genehmigungsprozess?
- Ist der Genehmigungsprozess vollständig digitalisiert?
- Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für die Genehmigung eines Standes?
Wir bedanken uns für die Bereitstellung der Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schulze
Fraktionsvorsitzender